Insbesondere entscheidet der Ortsteilrat
über folgende Angelegenheiten der Ortschaft:
1. Verwendung von Haushaltmitteln für kulturelle,
sportliche u. soziale Zwecke
2. Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition,
Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens und
Unterstützung der Ortsfeuerwehr
Der Ortsteilrat gibt Stellungnahmen ab
zu folgenden
Angelegenheiten der Ortschaft:
1. Änderung (a) der Einteilung oder
(b) des Namens
des Ortsteils oder der Ortsteile, die zur Ortschaft gehören,
2. Benennung der im Gebiet der Ortschaft dem öffentlichen
Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie
der öffentlichen Einrichtungen,
3. beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten in der Ortschaft. |